§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Niklas Seng, Einzelunternehmen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Seng Terrassendach Systeme, Schönleinstraße 26, 45131 Essen, nachstehend „Verkäufer“ genannt.
Sie gelten insbesondere für Verkäufe über die Website, den Online-Shop, zugehörige Domains und Subdomains, Verkaufsplattformen, Angebote per E-Mail, telefonische Verkäufe, Verkäufe im direkten Kundenkontakt sowie sonstige Fernabsatz- oder Direktverkäufe.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen dem Verkäufer und dem Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Verkäufer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Niklas Seng, Einzelunternehmen, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Seng Terrassendach Systeme.
§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Die angebotenen Waren und Leistungen des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Die Bestellung, schriftliche Freigabe oder Annahme des Angebots durch den Käufer stellt ein bindendes Angebot dar. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Zahlungsaufforderung oder durch Lieferung der Ware annehmen.
(3) Die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung kann zusammen mit der Annahme der Bestellung erfolgen. Mit Zusendung der Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Lieferung der Ware kommt der Kaufvertrag zustande.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den jeweiligen Hersteller, Lieferanten oder Vorlieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung oder nicht ordnungsgemäße Lieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet, soweit keine Ersatzlieferung oder anderweitige einvernehmliche Lösung erfolgt.
(5) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Weg, werden Vertragstext und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in wiedergabefähiger Form gespeichert und dem Käufer auf Wunsch per E-Mail zugesandt.
(6) Bei maßgefertigten Produkten, insbesondere Terrassenüberdachungen, Glasschiebewänden, Unterdachbeschattungen, Seitenmarkisen, Seitenteilen, Sonderprofilen und sonstigen individuell angefertigten Bauelementen, erfolgt die Fertigung auf Grundlage der vom Kunden freigegebenen Maße, Angaben, Ausführungen und technischen Daten.
§ 3 Lieferzeit und Teillieferungen
(1) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, die vollständige Freigabe der Ausführung sowie den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.
(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Streik, höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen bei Herstellern oder Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen, Witterungseinflüssen, Verkehrsstörungen sowie sonstigen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen.
Das Gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 4 Änderungsvorbehalt und Mitwirkungspflichten des Käufers
(1) Bei den angebotenen Waren bleiben Abweichungen in Struktur, Oberfläche, Glanzgrad und Farbe gegenüber Bildschirmdarstellungen, Fotos, Mustern oder Prospekten vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen oder handelsüblich sind.
Farbangaben wie beispielsweise RAL-Farben, Weißtöne, Anthrazit oder ähnliche Farbbezeichnungen können produktions-, chargen- und materialbedingt geringfügig abweichen. Geringfügige Farbunterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar.
(2) Der Verkäufer führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, auf Grundlage der vom Käufer mitgeteilten, angelieferten, freigegebenen oder übertragenen Daten aus.
(3) Der Käufer ist in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Maße, Aufmaß, Breite, Tiefe, Höhe, Wandanschluss, Dachneigung, Pfostenpositionen, Fundament- und Untergrundangaben, Montageort, Lieferadresse, bauliche Gegebenheiten, Schneelastzone, Windlast, Entwässerung, gewünschte Ausführung und sonstige objektbezogene Angaben.
Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungsfehler, Schreibfehler oder Missverständnisse auftreten, sofern diese nicht vom Verkäufer zu vertreten sind.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, die Angaben in Angebot, Auftragsbestätigung, Zeichnungen, Skizzen, Maßangaben und Ausführungsbeschreibung vor Freigabe sorgfältig zu prüfen. Nach Freigabe durch den Käufer erfolgt die Bestellung bzw. Fertigung auf Grundlage dieser Daten.
(5) Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob für das geplante Bauvorhaben behördliche Genehmigungen, Zustimmungen, Nachbarzustimmungen, statische Nachweise oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als Leistung des Verkäufers vereinbart wurde.
(6) Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass am mitgeteilten Liefertermin die Ware ab Ladekante Lkw angenommen und abgeladen werden kann.
Zum Abladen muss der Käufer am Liefertag ausreichend Personen bereitstellen. Bei Terrassenüberdachungen, Unterdachbeschattungen und vergleichbaren Bauteilen ist mindestens eine geeignete Person bereitzustellen; bei größeren Elementen, Glasscheiben, Schiebewänden oder sonstigen schweren Bauteilen sind mindestens zwei geeignete Personen bereitzustellen.
Das Abladen, Verbringen und Einlagern der Ware erfolgt durch den Käufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(7) Am Liefertag muss eine empfangsberechtigte Person des Käufers anwesend sein, die die Ware annimmt und den Lieferschein unterzeichnet.
Der genaue Liefertag wird dem Käufer in der Regel mindestens zwei Werktage vor Lieferung mitgeteilt. Da Lieferfahrzeuge mehrere Kunden beliefern können, kann grundsätzlich nur der Liefertag, nicht jedoch eine genaue Uhrzeit zugesagt werden.
In Ausnahmefällen kann es aufgrund gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten, Stau, Sperrungen, Witterung, Tourenplanung oder sonstiger Umstände dazu kommen, dass eine Lieferung später als angekündigt erfolgt. Soweit dies nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, begründet dies keine Schadensersatzansprüche.
§ 5 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preise gelten bis Ladekante Lkw an der mit dem Käufer vereinbarten Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Versand-, Liefer- und Verpackungskosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten oder ausdrücklich als versandkostenfrei bezeichnet sind.
Die Höhe der Versand- und Lieferkosten hängt insbesondere vom Gewicht, den Abmaßen, der Lieferadresse, der Art der Ware und dem gewünschten Lieferziel ab.
(3) Die Belieferung der Kunden durch den Verkäufer erfolgt nach Wahl und Vereinbarung gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse durch Überweisung, Barzahlung, PayPal, sofern angeboten, oder eine 50/50-Zahlung.
Bei der 50/50-Zahlung sind 50 % des Gesamtbetrages als Anzahlung per Vorkasse durch Überweisung, Barzahlung oder PayPal, sofern angeboten, zu leisten. Die verbleibenden 50 % sind als Restsumme bei Lieferung in bar oder vor Lieferung per Überweisung zu zahlen.
Bei Überweisung der Restsumme vor Lieferung ist die Überweisung rechtzeitig vor Lieferung zu tätigen. Der Käufer hat auf Verlangen einen Zahlungsnachweis vorzulegen, beispielsweise per E-Mail.
(4) Die Bestellung, Produktion oder Weitergabe des Auftrags an Hersteller, Lieferanten oder Vorlieferanten erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(5) Wählt der Kunde Vorkasse per Überweisung, ist die Zahlung spätestens fünf Kalendertage nach Vertragsschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Lieferung auf Rechnung ist die Zahlung spätestens drei Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen, die Lieferung zurückhalten und/oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Der Verkäufer stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
(8) Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen und sich nach Vertragsschluss bis zur Lieferung Löhne, Materialkosten, Transportkosten, Energiepreise, Rohstoffpreise, Herstellerpreise oder sonstige preisbildende Faktoren ändern.
In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung oder Kostensenkung anzupassen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit eine solche Anpassung gesetzlich zulässig und dem Kunden zumutbar ist. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
(1) Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
(2) Die Lieferung der Ware an den Kunden erfolgt durch eigene Fahrzeuge, durch Fahrzeuge des Herstellers oder Lieferanten, durch Speditionen oder durch Drittanbieter nach Wahl des Verkäufers.
(3) Am Lager befindliche Ware, beispielsweise Zubehör, LED-Komponenten oder sonstige Standardartikel, wird in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang zum Versand gebracht, sofern im Angebot keine abweichende Lieferzeit genannt ist.
Für nicht am Lager befindliche Ware und für maßgefertigte Produkte, insbesondere Terrassenüberdachungen, Glasschiebewände, Unterdachbeschattungen, Seitenmarkisen und sonstige Maßanfertigungen, beträgt die Lieferzeit in der Regel acht bis zehn Wochen nach Zahlungseingang, technischer Klärung und Freigabe des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart wurde.
(4) Für die Liefermöglichkeit ist der Verkäufer von der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung durch Hersteller, Lieferanten oder Vorlieferanten abhängig.
Scheitert die Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet, soweit keine Ersatzlieferung oder anderweitige einvernehmliche Lösung erfolgt.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit der Kunde erkennbar kein berechtigtes Interesse an einer vollständigen einheitlichen Lieferung hat oder ihm die Teillieferung zumutbar ist. Transportkosten werden in diesem Fall nur einmal berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 7 Gefahrübergang
(1) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.
§ 8 Haftung für Mängel, Mängelanzeige und Rügepflicht
(1) Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften Nacherfüllung verlangen.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
(6) Der Käufer wird gebeten, offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen möglichst unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer, Hersteller, Lieferanten oder deren Beauftragte bereitzuhalten.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.
(7) Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, muss er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachkommen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB ausgeschlossen.
(8) Keine Haftung für Mängel wird übernommen, soweit diese auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, wetter- und witterungsbedingte Einflüsse, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachtung von Pflege- und Wartungshinweisen, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, ungeeigneter Untergrund, fehlerhafte Fundamente, fehlerhafte Wandanschlüsse, ungeeignete Befestigungspunkte, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, sowie unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung durch den Verkäufer erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.
(9) Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass von ihm namentlich genannte, empfohlene oder vermittelte Montageunternehmen eigenständige Unternehmen sind.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Aufmaß, Montage, Demontage, Befestigung, Fundamentarbeiten, Anpassungsarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Wandanschluss, elektrischer Anschlüsse und sonstiger Montageleistungen sind an das jeweilige Montageunternehmen zu richten, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages mit dem Verkäufer sind.
Montageunternehmen und Monteure arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein Vertrag über Montageleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Montageunternehmen zustande, sofern die Montage nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung des Verkäufers als eigene Leistung ausgewiesen ist.
(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung
(1) Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
(2) Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere:
- in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
(3) Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften unbeschränkt gehaftet wird.
(4) Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gilt nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich verwendet werden.
(5) Hinweise auf Herstellergarantien stellen keine eigene Garantie des Verkäufers dar, sofern nicht ausdrücklich eine eigene Verkäufergarantie erklärt wird. Für Inhalt, Umfang und Dauer einer Herstellergarantie gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen.
Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Verbraucher zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung, Pflege und Lagerung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.
(2) Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:
a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
b) Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Sturm-, Diebstahl- und sonstige übliche Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den entstandenen Ausfall.
d) Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache.
f) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Wert der anderen vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Unternehmer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
g) Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufer gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11 Informationspflichten bei Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, soll der Kunde dies unbeschadet seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte sofort beim Fahrer, Spediteur oder Frachtdienst vermerken lassen und unverzüglich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen.
Der Kunde wird gebeten, sichtbare Schäden möglichst auf dem Lieferschein zu dokumentieren und Fotos der Beschädigung anzufertigen, damit der Verkäufer etwaige Rechte gegenüber Hersteller, Lieferant, Spediteur oder Frachtdienst wahren kann.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Lieferung, zur Rechnungsstellung, zur Kundenkommunikation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(3) Der Kunde erhält nähere Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, zu seinen Rechten als betroffene Person, zu Speicherdauer, Rechtsgrundlagen und Kontaktmöglichkeiten in der gesonderten Datenschutzerklärung des Verkäufers.
(4) Soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, können personenbezogene Daten an Hersteller, Lieferanten, Speditionen, Montagepartner, Zahlungsdienstleister, Steuerberater, IT-Dienstleister oder sonstige an der Vertragsabwicklung beteiligte Stellen übermittelt werden.
(5) Der Verkäufer behandelt personenbezogene Daten vertraulich und trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Dies gilt bei Verbrauchern nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers.
Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbraucher haben grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Niklas Seng, Einzelunternehmen
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
Seng Terrassendach Systeme
Schönleinstraße 26
45131 Essen
Telefon: 0160 7655888
E-Mail: info@seng-terrassendach.de
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen
Das Widerrufsrecht besteht, soweit gesetzlich vorgesehen, nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte Terrassenüberdachungen, Glasschiebewände, Unterdachbeschattungen, Seitenmarkisen, Seitenteile, Sonderprofile, Sondermaße und sonstige nach Kundenspezifikation gefertigte Waren.
Folgen des Widerrufs bei widerrufsfähiger Ware
Wenn Sie einen widerrufsfähigen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Bei Lieferung von Speditionsware oder nicht paketversandfähiger Ware werden die Kosten der Rücksendung auf höchstens etwa 250,00 EUR geschätzt, sofern im Einzelfall keine abweichenden Kosten mitgeteilt wurden.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Niklas Seng, Einzelunternehmen
handelnd unter der Geschäftsbezeichnung
Seng Terrassendach Systeme
Schönleinstraße 26
45131 Essen
E-Mail: info@seng-terrassendach.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
Bestellt am:
Erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:
Datum:
